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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Händler

für Händler zur Nutzung der Kreditcar-Plattform · Kreditcar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Adrian Gorodynskyi, Ludwig-Erhard-Straße 12, 34131 Kassel

Version 2.0 · gültig ab 23. Juli 2026Als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von der Kreditcar GmbH (nachfolgend „Kreditcar“) betriebenen Online-Plattform zur Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen.

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an gewerbliche Fahrzeughändler. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers finden keine Anwendung, es sei denn, Kreditcar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Plattform abrufbar.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Händlers ist:

  • Kreditcar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Adrian Gorodynskyi
  • Anschrift: Ludwig-Erhard-Straße 12, 34131 Kassel
  • Telefon: 0800 8011111
  • E-Mail: support@kreditcar.de
  • Website: www.kreditcar.de
  • Handelsregister: wird ergänzt
  • Umsatzsteuer-ID: wird ergänzt

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Kreditcar stellt registrierten Händlern eine internetbasierte Plattform zur Verfügung, über welche Finanzierungsanfragen für Fahrzeugkäufe an angebundene Finanzierungspartner übermittelt werden können.

(2) Kreditcar stellt ausschließlich die technische Plattform zur Verfügung und vermittelt Finanzierungsanfragen an angebundene Finanzierungspartner.

(3) Kreditcar vergibt selbst keine Darlehen und ist weder Kreditgeber noch Vertragspartner des Finanzierungsvertrages.

(4) Die Entscheidung über Annahme, Ablehnung, Zinssatz, Laufzeit, Auszahlung sowie sämtliche sonstigen Konditionen einer Finanzierung treffen ausschließlich die jeweiligen Finanzierungspartner.

(5) Ein Anspruch des Händlers auf die Vermittlung einer bestimmten Anzahl von Finanzierungen oder auf den Abschluss eines Finanzierungsvertrages besteht nicht.

§ 4 Registrierung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung voraus.

(2) Registrieren dürfen sich ausschließlich gewerbliche Fahrzeughändler.

(3) Kreditcar ist berechtigt, Nachweise über die Unternehmereigenschaft anzufordern.

(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.

(5) Kreditcar kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Kreditcar und dem Händler kommt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung des Händlerkontos durch Kreditcar zustande.

(2) Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Händler insbesondere,

  • diese AGB gelesen zu haben,
  • die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben,
  • ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben,
  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • nur berechtigt handelnde Personen als Benutzer anzulegen.

(3) Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt elektronisch im Rahmen der Registrierung durch das Setzen einer entsprechenden Checkbox.

(4) Ohne Zustimmung zu diesen AGB ist eine Registrierung nicht möglich.

§ 6 Händlerkonto

(1) Jeder Händler erhält ein persönliches Hauptkonto.

(2) Der Händler kann im Rahmen der von Kreditcar bereitgestellten Funktionen Subaccounts für Mitarbeiter anlegen.

(3) Der Händler bleibt für sämtliche Handlungen seiner Mitarbeiter und Subaccounts verantwortlich.

(4) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(5) Der Händler ist verpflichtet, Kreditcar unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kontos bestehen.

(6) Kreditcar ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht.

§ 7 Nutzung der Plattform

(1) Die Plattform darf ausschließlich für den vorgesehenen geschäftlichen Zweck genutzt werden.

(2) Dem Händler ist insbesondere untersagt,

  • falsche Angaben zu machen,
  • unrichtige Dokumente hochzuladen,
  • Zugangsdaten weiterzugeben,
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
  • Software oder Systeme der Plattform zu manipulieren,
  • Schadsoftware einzusetzen,
  • die Plattform missbräuchlich zu verwenden.

(3) Kreditcar ist berechtigt, technische Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Plattform jederzeit vorzunehmen.

(4) Ein Anspruch auf einen unveränderten Funktionsumfang besteht nicht.

§ 8 Pflichten des Händlers

(1) Der Händler verpflichtet sich, sämtliche für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.

(2) Der Händler verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(3) Werden Daten eines Endkunden durch den Händler erfasst oder in die Plattform eingegeben, dürfen diese ausschließlich entsprechend den Angaben des Endkunden übernommen werden.

(4) Eigenmächtige Änderungen oder bewusst unrichtige Eingaben sind unzulässig.

(5) Der Händler verpflichtet sich, Endkunden die jeweils erforderlichen Informationen sowie Einwilligungen vor der Übermittlung einer Finanzierungsanfrage zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.

(6) Der Händler trägt die Verantwortung dafür, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugang zu seinem Händlerkonto erhalten.

§ 9 Finanzierungsanfragen

(1) Über die Plattform können Händler Finanzierungsanfragen für den Erwerb von Fahrzeugen an angebundene Finanzierungspartner übermitteln.

(2) Kreditcar stellt hierfür ausschließlich die technische Plattform bereit.

(3) Der Händler ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung von Finanzierungsanfragen einzuhalten.

(4) Die Erfassung der für die Finanzierungsanfrage erforderlichen Daten erfolgt grundsätzlich durch den Endkunden. Soweit der Händler Daten im Auftrag des Endkunden erfasst oder den Endkunden bei der Nutzung der Plattform unterstützt, erfolgt dies ausschließlich nach den Angaben des Endkunden.

(5) Der Händler ist verpflichtet, dem Endkunden vor der Übermittlung der Finanzierungsanfrage die hierfür vorgesehenen Informationen und Erklärungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.

(6) Vor der Übermittlung bestätigt der Endkunde über die auf der Plattform vorgesehenen Checkboxen insbesondere die Richtigkeit seiner Angaben sowie die weiteren für die Übermittlung erforderlichen Erklärungen.

(7) Erst nach Vorliegen dieser Bestätigungen kann die Finanzierungsanfrage an die Finanzierungspartner übermittelt werden.

§ 10 Rolle von Kreditcar

(1) Kreditcar ist Betreiber der Plattform und Vermittler von Finanzierungsanfragen.

(2) Kreditcar vergibt selbst keine Kredite.

(3) Kreditcar führt keine Bonitätsentscheidung durch.

(4) Kreditcar übernimmt keine Garantie für die Annahme einer Finanzierung.

(5) Über Annahme, Ablehnung, Auszahlung, Zinssatz, Laufzeit sowie sämtliche Vertragsbedingungen entscheidet ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner.

§ 11 Pflichten gegenüber Endkunden

(1) Der Händler verpflichtet sich, Endkunden wahrheitsgemäß und transparent über den Ablauf einer Finanzierungsanfrage zu informieren.

(2) Der Händler darf Endkunden keine unzutreffenden Angaben oder Unterlagen zur Verfügung stellen oder deren Verwendung veranlassen.

(3) Der Händler ist verpflichtet, dem Endkunden die auf der Plattform vorgesehenen Informationen und Erklärungen zur Verfügung zu stellen. Soweit Bestätigungen oder Einwilligungen des Endkunden erforderlich sind, sind diese vor der Übermittlung der Finanzierungsanfrage über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform einzuholen.

(4) Der Händler ist verpflichtet, alle für ihn geltenden gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Unterstützung von Finanzierungsanfragen eigenverantwortlich einzuhalten.

§ 12 Provision

(1) Der Händler erhält für erfolgreich vermittelte Finanzierungen eine Provision entsprechend der jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung.

(2) Ein Anspruch auf Provision entsteht ausschließlich, wenn

  • a) der Darlehensvertrag wirksam zustande gekommen ist,
  • b) der Kredit vollständig ausgezahlt wurde,
  • c) sämtliche gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstigen Rückabwicklungsrechte abgelaufen sind,
  • d) Kreditcar die entsprechende Provision vom jeweiligen Finanzierungspartner endgültig und vorbehaltlos erhalten hat.

(3) Vor Eintritt sämtlicher Voraussetzungen nach Absatz 2 besteht kein Anspruch auf Auszahlung einer Provision.

(4) Der jeweils gültige Provisionssatz wird im Händlerkonto angezeigt oder gesondert vereinbart.

(5) Kreditcar ist berechtigt, den Provisionssatz für zukünftige Finanzierungsvermittlungen jederzeit zu ändern.

(6) Änderungen gelten ausschließlich für künftig vermittelte Finanzierungen und begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bisherigen Provisionssatzes.

(7) Maßgeblich für die Berechnung der Provision ist der zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung hinterlegte Provisionssatz.

§ 13 Auszahlung der Provision

(1) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Kreditcar.

(2) Provisionsauszahlungen erfolgen gesammelt in regelmäßigen Abständen.

(3) Ein Anspruch auf Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

(4) Kreditcar ist berechtigt, mehrere Provisionsansprüche zusammenzufassen und gesammelt auszuzahlen.

(5) Die Auszahlung erfolgt auf das vom Händler hinterlegte Bankkonto.

§ 14 Rückforderung von Provisionen

(1) Entfällt der Provisionsanspruch gegenüber Kreditcar nachträglich, insbesondere aufgrund

  • Rückabwicklung,
  • Widerruf,
  • Kündigung,
  • Stornierung,
  • Rückforderung durch Finanzierungspartner,
  • unrichtiger Angaben,

entfällt auch der entsprechende Provisionsanspruch des Händlers.

(2) Bereits ausgezahlte Provisionen sind in diesem Fall unverzüglich an Kreditcar zurückzuzahlen.

(3) Kreditcar ist berechtigt, Rückforderungsansprüche mit zukünftigen Provisionsansprüchen zu verrechnen.

§ 15 Referral-Programm

(1) Kreditcar kann Händlern die Teilnahme an einem Referral-Programm ermöglichen.

(2) Der Referral-Bonus wird ausschließlich für den ersten erfolgreich vermittelten Kredit des geworbenen Händlers gewährt.

(3) Voraussetzung für den Anspruch ist,

  • der wirksame Abschluss des Darlehensvertrages,
  • die vollständige Auszahlung des Kredits,
  • der Ablauf sämtlicher Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstiger Rückabwicklungsrechte,
  • der endgültige Eingang der entsprechenden Provision bei Kreditcar.

(4) Pro geworbenem Händler wird der Referral-Bonus nur einmal gewährt.

(5) Ein Anspruch auf Referral-Boni für weitere Finanzierungen desselben geworbenen Händlers besteht nicht.

(6) Kreditcar ist berechtigt, das Referral-Programm jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Vertragsstrafe und Schadensersatz

(1) Verstößt der Händler schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB, ist Kreditcar berechtigt, den Händlerzugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(2) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(3) Soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall wirksam vereinbart, kann Kreditcar bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 17 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Kreditcar ist bemüht, die Plattform mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereitzustellen.

(2) Ein Anspruch auf eine jederzeit ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

(3) Insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Softwareupdates oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von Kreditcar kann die Plattform zeitweise ganz oder teilweise nicht erreichbar sein.

(4) Kreditcar ist berechtigt, Wartungsarbeiten jederzeit durchzuführen, soweit dies für den sicheren Betrieb oder die Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.

(5) Kreditcar haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Kreditcar zurückzuführen sind.

§ 18 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, den Datenbanken, dem Design, den Logos, den Texten, Grafiken sowie allen sonstigen Inhalten stehen ausschließlich Kreditcar oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

(2) Der Händler erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.

(3) Dem Händler ist insbesondere untersagt,

  • Software zu kopieren,
  • Quellcode zu verändern,
  • Funktionen nachzubauen,
  • Inhalte zu vervielfältigen,
  • Marken oder Logos ohne Zustimmung zu verwenden,
  • automatisierte Zugriffe oder Scraping einzusetzen.

(4) Der Händler ist nicht berechtigt, Dritten den Zugang zur Plattform zu überlassen oder die Plattform außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung für eigene Geschäftszwecke oder die Geschäftszwecke Dritter einzusetzen.

§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Händler verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB zu verarbeiten.

(3) Sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen über die Plattform, Provisionsmodelle, Vergütungen, technische Abläufe, Geschäftsprozesse, Händlerdaten, Endkundendaten sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Kreditcar sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Kreditcar weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.

(4) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 20 Haftung

(1) Kreditcar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kreditcar nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.

(4) Kreditcar haftet insbesondere nicht für:

  • Entscheidungen der Finanzierungspartner,
  • die Ablehnung oder Annahme einer Finanzierung,
  • Zinssätze,
  • Vertragsbedingungen der Finanzierungspartner,
  • fehlerhafte Angaben des Händlers oder Endkunden,
  • technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von Kreditcar.

§ 21 Freistellung

(1) Der Händler stellt Kreditcar von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder gesetzlicher Vorschriften durch den Händler beruhen.

(2) Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Händler die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

(3) Der Händler ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Kreditcar aufzurechnen.

§ 22 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 23 Sperrung des Händlerkontos

(1) Kreditcar ist berechtigt, Händlerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere wenn

  • falsche Angaben gemacht wurden,
  • gegen diese AGB verstoßen wird,
  • gesetzliche Vorschriften verletzt werden,
  • der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht,
  • der Verdacht eines Betruges besteht,
  • Sicherheitsinteressen dies erforderlich machen.

(2) Während einer Sperrung kann der Zugriff auf einzelne oder sämtliche Funktionen der Plattform eingeschränkt werden.

(3) Kreditcar ist berechtigt, Händlerkonten bei längerer Inaktivität oder aus technischen beziehungsweise organisatorischen Gründen vorübergehend zu deaktivieren. Die berechtigten Interessen des Händlers werden hierbei angemessen berücksichtigt.

§ 24 Beendigung des Vertrages

(1) Nach Beendigung des Vertrags wird das Händlerkonto deaktiviert.

(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(3) Daten werden nur so lange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern.

§ 25 Bonuspunkte, Prämienshop und Glücksrad

(1) Kreditcar kann registrierten Händlern im Rahmen des Bonusprogramms Bonuspunkte gutschreiben. Für jeweils 10,00 € tatsächlich entstandener und endgültig gutgeschriebener Provision erhält der Händler einen (1) Bonuspunkt.

(2) Bonuspunkte werden ausschließlich auf Grundlage tatsächlich ausgezahlter und nicht rückbelasteter Provisionen vergeben. Erfolgt eine Stornierung, Rückabwicklung oder Korrektur der Provision, ist Kreditcar berechtigt, die entsprechenden Bonuspunkte nachträglich zu stornieren oder vom Punktekonto abzuziehen.

(3) Bonuspunkte können ausschließlich zur Einlösung von Prämien im von Kreditcar bereitgestellten Prämienshop verwendet werden. Die jeweils erforderliche Punktzahl ergibt sich aus der jeweiligen Prämienbeschreibung.

(4) Nach jeder erfolgreich ausgezahlten Kreditvermittlung erhält der Händler zusätzlich eine einmalige Drehberechtigung für das Glücksrad. Pro erfolgreich ausgezahlter Kreditvermittlung besteht ausschließlich ein Anspruch auf einen Dreh.

(5) Über das Glücksrad können zusätzliche Bonuspunkte für den Prämienshop gewonnen werden. Art, Umfang, Gewinnwahrscheinlichkeiten, mögliche Punktgewinne sowie sonstige Teilnahmebedingungen werden ausschließlich von Kreditcar festgelegt und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.

(6) Bonuspunkte besitzen keinen Geldwert. Sie stellen kein Zahlungsmittel dar und können weder ausgezahlt noch verkauft, übertragen, verpfändet oder gegen Bargeld oder andere Leistungen eingetauscht werden.

(7) Prämien werden nur im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit vergeben. Sollte eine Prämie nicht verfügbar sein, ist Kreditcar berechtigt, die Einlösung abzulehnen, die Einlösung bis zur Wiederverfügbarkeit aufzuschieben oder eine gleichwertige Ersatzprämie bereitzustellen.

(8) Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Bonusprogramm, auf die Gutschrift bestimmter Bonuspunkte, auf bestimmte Prämien, Gewinne oder Gewinnwahrscheinlichkeiten besteht nicht.

(9) Kreditcar ist berechtigt, Bonuspunkte jederzeit zu korrigieren oder zu entfernen, wenn diese aufgrund technischer Fehler, Fehlbuchungen, Rückabwicklungen, Missbrauchs, Manipulationsversuchen oder sonstiger unberechtigter Umstände gutgeschrieben wurden.

(10) Bei Verstößen gegen diese AGB, missbräuchlicher Nutzung oder Manipulationsversuchen ist Kreditcar berechtigt, Bonuspunkte und Gewinne zu entziehen, Prämien zu verweigern sowie den Händler ganz oder teilweise vom Bonusprogramm, Prämienshop oder Glücksrad auszuschließen.

(11) Bonuspunkte verfallen automatisch 24 Monate nach ihrer Gutschrift, sofern sie bis dahin nicht eingelöst wurden. Mit Beendigung oder Löschung des Händlerkontos verfallen sämtliche noch vorhandenen Bonuspunkte ersatzlos, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(12) Kreditcar ist berechtigt, das Bonusprogramm, den Prämienshop, das Glücksrad, die Umrechnung von Provisionen in Bonuspunkte, die angebotenen Prämien, Gewinnwahrscheinlichkeiten sowie sämtliche Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Bereits eingelöste oder verbindlich bestätigte Prämien bleiben hiervon unberührt.

§ 26 Änderungen der AGB

(1) Kreditcar ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund

  • geänderter gesetzlicher Vorschriften,
  • neuer technischer Entwicklungen,
  • Erweiterung der Plattform,
  • Anpassung an neue Dienstleistungen.

(2) Änderungen werden dem Händler rechtzeitig in Textform oder innerhalb der Plattform mitgeteilt.

(3) Soweit gesetzlich erforderlich, werden Änderungen erst wirksam, nachdem der Händler ihnen zugestimmt hat oder sie nach den gesetzlichen Vorgaben wirksam einbezogen wurden.

§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Kreditcar GmbH Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.

§ 28 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.